Mit dem (Rest)Nutzungsdauergutachten zu neuen Aufträgen

Dienstag, 11.11.2025, 10:00 - 11:30 Uhr

Die übliche Restnutzungsdauer baulicher Anlagen wird vom Finanzamt mit 50 Jahren angenommen, was einer jährlichen Abschreibung von 2 % entspricht. Mit einem richtig erstellten Nutzungsdauergutachten kann dieser Zeitraum deutlich verkürzt werden und so die steuerliche Abschreibung bei vermieteten Immobilien optimiert werden. Hierzu hat das Bundesfinanzministerium Rundschreiben erlassen und die Rechtsprechung hat in den vergangenen Jahren Leitplanken gesetzt. Beachtenswert ist insbesondere das Urteil des BFH vom 23.01.2024, welches die Gutachtenerstellung und den Nachweis eines geringeren Abschreibungszeitraums deutlich vereinfacht hat. Sie lernen, steuerliche Vorteile auszuschöpfen und rechtliche sowie vertragliche Risiken zu vermeiden. Mit diesem Wissen erschließen Sie sich neue Kundengruppen und eine zusätzliche Einnahmequelle.

.Inhalte:

  • Kriterien aus der Rechtsprechung zur Verkürzung der Nutzungsdauer
  • Vorgaben des BMF-Schreibens vom 22.02.2023
  • Die 3 Methoden zur Ermittlung der wirtschaftlichen bzw. technischen Nutzungsdauer
  • Bewertungsbeispiel für eine Eigentumswohnung
  • Praxisbeispiel für ein Mehrfamilienhaus

Inhalte nach MaBV:

  • A 1.1 Serviceerwartungen des Kunden
  • A 2.1 Teilmärkte des Immobilienmarktes
  • A 2.2. Preisbildung am Immobilienmarkt
  • A 2.3 Objektangebot und Objektanalyse
  • A 2.4  Die Wertermittlung

Referent:

Andreas Habath, Dipl. Immobilienwirt (EIA), Zertifizierter Sachverständiger

Zielgruppe:

Makler, Sachverständige

Seminarort:

An Ihrem Schreibtisch. Die Zugangsdaten zum virtuellen Seminarraum erhalten Sie einige Tage vor der Veranstaltung vom Anbieter. Die Plattform erfordert eine gute und stabile Internetverbindung sowie einen aktuellen Browser, der HTML5 (Web-RTC) unterstützt. Aktuell sind dies Firefox, Google Chrome sowie Safari. Problematisch ist der Microsoft Internet Explorer. Microsoft selbst empfiehlt seinen Kunden ein Update auf Microsoft Edge.

 

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung als Fortbildungsnachweis über 1,5 Zeitstunden zur Vorlage nach §§ 34c Abs. 2a der Gewerbeordnung, i.V.m. § 15b der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), Anlage 1 zur MaBV.

ACHTUNG: Voraussetzung dafür ist, dass Sie innerhalb von 24 Stunden nach Ende des Webinars an der Lernerfolgskontrolle teilnehmen, welche Ihnen durch einen im Webinar mitgeteilten Link zugänglich gemacht wird. 

 

Online-Kurs Mit dem (Rest)Nutzungsdauergutachten zu neuen Aufträgen
Datum 11.11.2025 – 11.11.2025
Zeit 10:00 – 11:30
Ort Online


Preis IVD-Mitglieder
EUR 69,00
Nichtmitglieder
EUR 119,00

Alle Preise zzgl. 19 % MwSt.