Montag, 18.05.2026, 10:00 - 16:00 Uhr
Die überarbeitete Gefahrenstoffverordnung (veröffentlicht März 2022) erfordert eine Schadstofferkundung für Gebäude vor 1993, um Asbestverdacht auszuschließen. Bei positivem Asbestbefund gibt es längere Bauzeiten und höhere Kosten für die Sanierung. Die neue Verordnung (ab Sep 2023) führt neue Regelungen und Anforderungen für Tätigkeiten mit Asbest ein. Es gibt erweiterte Begriffsbestimmungen und zusätzliche Informations- und Mitwirkungspflichten.
Wohnungs- und Immobilienunternehmen müssen mehr Planungsaufwand und längere Vorlaufzeiten für Erkundungsmaßnahmen einplanen. Beim Antreffen von Schadstoffen ohne vorherige Erkundung sind Baustillstand, nicht verhandelbare Nachträge und somit höhere Baukosten die Folge.
Inhalte nach MaBV:
Referentin:

Dr. rer. nat. Angelina Trappen, Geschäftsbereichsleitung Schadstoffe grieseler gmbh
Zielgruppe:
Makler, Verwalter
Seminarort:
An Ihrem Schreibtisch. Die Zugangsdaten zum virtuellen Seminarraum Zoom erhalten Sie rechtzeitig vor der Veranstaltung. Voraussetzung sind eine gute und stabile Internetverbindung sowie ein aktueller Browser, der HTML5 (Web-RTC) unterstützt.
Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung als Fortbildungsnachweis über 4,5 Zeitstunden zur Vorlage nach §§ 34c Abs. 2a der Gewerbeordnung, i.V.m. § 15b der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), Anlage 1 zur MaBV.
ACHTUNG: Voraussetzung dafür ist, dass Sie innerhalb von 24 Stunden nach Ende des Webinars an der Lernerfolgskontrolle teilnehmen, welche Ihnen durch einen im Webinar mitgeteilten Link zugänglich gemacht wird.
| Online-Kurs | Gebäudeschadstoffe und der Generalverdacht auf Asbest in Immobilien |
| Datum | 18.05.2026 – 18.05.2026 |
| Zeit | 10:00 – 16:00 |
| Ort | Online |
| Preis | IVD-Mitglieder EUR 169,00 NichtmitgliederEUR 219,00 |
Alle Preise zzgl. 19 % MwSt.