Gebäudeschadstoffe und der Generalverdacht auf Asbest in Immobilien

Montag, 18.05.2026, 10:00 - 16:00 Uhr

Die überarbeitete Gefahrenstoffverordnung (veröffentlicht März 2022) erfordert eine Schadstofferkundung für Gebäude vor 1993, um Asbestverdacht auszuschließen. Bei positivem Asbestbefund gibt es längere Bauzeiten und höhere Kosten für die Sanierung. Die neue Verordnung (ab Sep 2023) führt neue Regelungen und Anforderungen für Tätigkeiten mit Asbest ein. Es gibt erweiterte Begriffsbestimmungen und zusätzliche Informations- und Mitwirkungspflichten.

Wohnungs- und Immobilienunternehmen müssen mehr Planungsaufwand und längere Vorlaufzeiten für Erkundungsmaßnahmen einplanen. Beim Antreffen von Schadstoffen ohne vorherige Erkundung sind Baustillstand, nicht verhandelbare Nachträge und somit höhere Baukosten die Folge.

  •  Asbest und die Auswirkungen des Generalverdachts infolge der neuen Gefahrstoffverordnung
  •  Inhalte der neuen Gefahrenstoffverordnung, wie u.a. der höhere Planungsaufwand, längere Vorlaufzeit durch Erkundungsmaßnahmen
  •  weitere typische Gebäudeschadstoffe
    - Polychlorierte Biphenyle, PCB
    - Polycyclische Kohlenwasserstoffe, PAK
    - künstliche Mineralfaser, KMF
    - Hexabromcyclododecan, HBCD
    - Radon
    - Etc.
  •  Abbruchplanung von baulichen Anlagen
  •  Besonderheiten bei Ausschreibungen für Schadstoffsanierung und Abbruch

 

Inhalte nach MaBV:

  • A 2.3 Objektangebot und Objektanalyse
  • A 2.7 Umwelt- und Energiethemen im Immobilienbereich
  • B 6.1 Baustoffe und Baustofftechnologie
  • B. 6.3 Erkennen von Mängeln
  • B 6.6 Energetische Gebäudesanierung und Modernisierung

Referentin:

Dr. rer. nat. Angelina Trappen, Geschäftsbereichsleitung Schadstoffe grieseler gmbh

Zielgruppe:

Makler, Verwalter

Seminarort:

An Ihrem Schreibtisch. Die Zugangsdaten zum virtuellen Seminarraum Zoom erhalten Sie rechtzeitig vor der Veranstaltung. Voraussetzung sind eine gute und stabile Internetverbindung sowie ein aktueller Browser, der HTML5 (Web-RTC) unterstützt.

 

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung als Fortbildungsnachweis über 4,5 Zeitstunden zur Vorlage nach §§ 34c Abs. 2a der Gewerbeordnung, i.V.m. § 15b der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), Anlage 1 zur MaBV.

ACHTUNG: Voraussetzung dafür ist, dass Sie innerhalb von 24 Stunden nach Ende des Webinars an der Lernerfolgskontrolle teilnehmen, welche Ihnen durch einen im Webinar mitgeteilten Link zugänglich gemacht wird. 

 

Online-Kurs Gebäudeschadstoffe und der Generalverdacht auf Asbest in Immobilien
Datum 18.05.2026 – 18.05.2026
Zeit 10:00 – 16:00
Ort Online


Preis IVD-Mitglieder
EUR 169,00
Nichtmitglieder
EUR 219,00

Alle Preise zzgl. 19 % MwSt.