Die Stadtverwaltung Wetzlar bietet für Ihre Mitarbeitenden und externes Fachpersonal ein umfangreiches Angebot an Fortbildungsmaßnahmen.
Diese sind in der Regel kostenfrei und umfassen viele spannende Themen zur persönlichen Weiterentwicklung, Förderung der sozialen und kommunikativen Kompetenz, aber auch zu Fachthemen und aus dem Bereich des Gesundheitsschutzes. Melden Sie sich bitte unbedingt online an, Sie erhalten alle Informationen zur Veranstaltung im Anmeldeverfahren.
Wichtig für die Fortbildungen des Jugendamtes
An den aufgeführten Fortbildungen aus dem Bereich "Jugendamt" können Fachkräfte, Kindertagespflegepersonen sowie weitere pädagogische Fachkräfte der Wetzlarer Kindertagesstätten, der Jugendförderung und des Jugendbildungswerkes teilnehmen, unabhängig von der Trägerschaft.
Die Teilnahme an den angebotenen Fortbildungsveranstaltungen ist für alle Fachkräfte aus den Wetzlarer Einrichtungen, gleich welcher Trägerschaft, kostenlos. Für die Teilnehmenden, die nicht in Wetzlar tätig sind, wird ein Tagessatz von 50,00 Euro erhoben. Eine entsprechende Rechnungsstellung erfolgt nach Fortbildungstermin.
Allgemeine Teilnahmebedingungen für alle Veranstaltungen
Sollte kein Anmeldeschluss angegeben sein, melden Sie sich bitte bis spätestens 4 Wochen vor Fortbildungsbeginn an.
Für warme und kalte Getränke ist gesorgt, Verpflegung kann leider nicht zur Verfügung gestellt werden.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß,
Ihr Fortbildungsteam der Stadt Wetzlar
Täglich erleben Sie Kinder und/ oder Jugendliche in ihrem Berufsalltag. Sie sehen die unterschiedlichen Facetten und Entwicklungen der Kinder/Jugendlichen aber auch die seiner Familie.
Doch was ist, wenn Ihnen etwas seltsam vorkommt? Das Kind/Jugendliche hat sich verändert oder hat Ihnen im Vertrauen etwas erzählt. Sie machen sich Sorgen um das Kind/Jugendlichen, sie sind sich unsicher, wie sie es bei den Eltern ansprechen sollen, oder stehen sogar vor der Entscheidung es sofort dem Allgemeinen Sozialen Dienst zu melden?
Veränderung eines Kindes bedeutet Veränderung im System, welches das Kind umgibt. Sie als Verantwortungsträger haben eine Fürsorgepflicht gegenüber den Kindern und Jugendlichen. Wir alle können unseren Teil zum Kinderschutz beitragen.
In diesem Kurs werden Formen und Merkmale einer Kindeswohlgefährdung geklärt. Ab wann fängt eine Kindeswohlgefährdung an was kann ich selber als pädagogische Fachkraft im Kinderschutz bewirken? Wie und ab wann wende ich das Wetzlarer Schutzkonzept an?
Wir werden auch kurz die wesentlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen besprechen.
Ziel des Kurses soll sein, dass Sie als pädagogische Fachkraft mehr Sicherheit im Umgang mit kindeswohlgefährdenden Situationen erlangen. Gemeinsam wird anhand eines Beispiels die Handhabung des Wetzlarer Schutzkonzeptes erprobt.
Leitung: Inessa Priebe (ISEF)
Zielgruppe: Alle pädagogischen MitarbeiterInnen der Stadt Wetzlar, die beruflich mit
Kindern und Familien in Kontakt stehen.
Das Stadtjugendamt Wetzlar erkennt diese Veranstaltung als Fortbildung zur Thematik Kinderschutz gem. §8a SGB VIII an.
Für Verpflegung (kalt Getränke, Kaffee und Snacks) bitten wir Sie sich selbst zu Versorgen.
Kurs | Kinderschutz gem. §8a SGB VIII in Kinderbetreuungseinrichtungen |
Freie Plätze | 6 |
Datum | 19.06.2024 – 19.06.2024 |
Zeit | 08:30 – 13:00 |
Preis | EUR 0.00 |
Ort | Neues Rathaus Ernst-Leitz-Straße 30 35578 Wetzlar |
Raum | Schulungsraum U09 |
Kontakt | Stadt Wetzlar Ernst - Leitz - Straße 30 35578 Wetzlar Tel. 06441995111 www.wetzlar.de |
fortbildung@wetzlar.de | |
Anmeldeschluss | 18.06.2024 01:00 |
Status | Für Anmeldungen geöffnet |
Nr. | Datum | Zeit | Leiter*in | Ort | Beschreibung |
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1 | 19.06.2024 | 08:30 – 13:00 | Inessa Priebe | Neues Rathaus | Kinderschutz gem. §8a SGB VIII in Kinderbetreuungseinrichtungen |