Angebote Datum Ort Preis  
212.2024 Das Verfahren vor der Schlichtungsbehörde 05.11.2024 – 05.11.2024 Flex Zollhaus 290.00 CHF Jetzt anmelden

Das Verfahren vor der Schlichtungsbehörde

Seit dem 1. Januar 2011 gilt für die ganze Schweiz ein einheitliches Prozessrecht. Dies betrifft auch das mietrechtliche Schlichtungsverfahren. Nach wie vor steht die Schlichtung, also die gütliche Beilegung von Konflikten, im Vordergrund. Mietschlichtungsbehörden sind zwar keine Gerichte, haben aber teilweise gerichtliche Kompetenzen erhalten, so z.B. beim Entscheid in Streitsachen bis 2000 Franken. Neu kann die Schlichtungsbehörde bei der Anfechtung von Mietzinserhöhungen, bei der Anfechtung von Kündigungen, über Mieterstreckungen sowie bei hinterlegten Mietzinsen einen Urteilsvorschlag unterbreiten. Viele Problemfelder sind noch nicht beackert, so z.B. die Vertretung vor der Schlichtungsbehörde, der Wechsel vom formlosen zum formellen Verfahren, das Ausweisungsverfahren und die Frage, ob es unterschiedliche Kategorien von Mietverhältnissen gibt.

Kursbeschrieb:

Die Teilnehmenden lernen in Theorie und anhand von praktischen Beispielen die Funktion und die Befugnisse der Schlichtungsstelle und die Grundsätze des Verfahrensrechtes kennen. Nach dem Kurs verfügen sie über Kenntnisse der Prinzipien bei Schlichtungsverfahren, insbesondere die Grundsätze und die Technik der Verhandlungsführung beim Schlichtungsverfahren.

Schwerpunkte:

detailliertes Inhaltsverzeichnis

  • Der Ablauf des formlosen Verfahrens 
  • Feststellen des Sachverhaltes 
  • Beweismassnahmen 
  • Formulierung des Urteilsvorschlages und des  Entscheides 
  • Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung 
  • Die fünf Möglichkeiten der Streiterledigung 
  • Die «Arten» von Ausweisungsverfahren

Teilnehmerkreis:

Der Kurs richtet sich in erster Linie an Vorsitzende und BeisitzerInnen der Schlichtungsbehörden, Gerichte und Liegenschaftenverwaltungen sowie Beratungsstellen, die sich mit den formellen Seiten des Schlichtungsverfahrens beschäftigen wollen.