Gemäß Artikel III.3.8 des Arbeitsrechts - Wohlbefinden bei der Arbeit
Die Teilnahme befähigt den Arbeitgeber der Teilnehmer dazu, die Mitarbeiter zum Ersteinsatzhelfer Brandschutz Löschen & Evakuierung zu ernennen. Gemäß Artikel III.3.8 des Arbeitsrechts.
Ein Kurs in Kooperation mit der Hilfeleistungszone DG
Inhalt:
In diesem umfassenden Intensivkurs werden neben der richtigen Intervention/ Reaktion auch die Prävention und Evakuierung behandelt und an praktischen Beispielen veranschaulicht.
Außerdem werden in den Löschübungen Brände verschiedenster Art gelöscht (Brandpuppe, Mülleimer, Flächenbrand, Gasflasche,…). Jeder Teilnehmer probt individuell den Umgang mit verschiedenen Löschmitteln (Wasser, Pulverlöscher, CO2 Löscher, Schaumlöscher und Löschdecke).
ca. 4h Theorie - Das Wissen zur Intervention und die Anforderungen an richtige Prävention werden intensiv geschult. Dabei wird in diesem Kurs ein besonders starker Fokus auf das Thema Brand- Prävention und Evakuierung gelegt. Die Dozenten sind auch in allgemeinen Punkten der Sicherheit ausgebildet und erfahren (VCA, Bau-Brandschutz, etc.)
ca. 4h Übungen zur Brandbekämpfung und Evakuierung unter der Anwesenheit von je 1 Feuerwehrmann pro Gruppe. Der Praxisteil ist hier besonders intensiv, weil in Gruppen zu max. 12 Personen pro Gruppe geschult wird. Verschiedene Brand-Szenarien werden geschult und es wird soweit möglich auf die realen Bedarfe der Firmen eingegangen.
Ab 2024 werden die Brandschutzkurse ausschließlich im Schulungszentrum der Feuerwehr in Eibertingen durchgeführt. Dadurch wird die Qualität gesichert und den Teilnehmern die Möglichkeit geboten, mehr praktische Übungen durchzuführen.
Hinweis zum Arbeitsrecht:
Gemäß Artikel III.3.8 des Arbeitsrechtes (Wohlbefinden bei der Arbeit) ist jedes Unternehmen – unabhängig von der Größe – dazu verpflichtet Ersteinsatzhelfer Brandschutz im angemessenen Umfang vorzuhalten.
Zitat SPF-Emploi:
„Chaque employeur crée un service de lutte contre l’incendie. Contrairement à ce qui était imposé à l’article 52.10.6 du RGPT, l’employeur doit créer un SLCI quel que soit le nombre de travailleurs présents dans l’entreprise.“
Quelle: http://www.emploi.belgique.be/defaultTab.aspx?id=41382
Cours | Ersteinsatzhelfer Brandschutz Grundkurs |
Numéro | |
Places disponibles | 9 |
Date | 18.03.2025 – 18.03.2025 |
Prix | EUR 310.00 |
Lieu | Feuerwehrkaserne Amel Weismeserstraße 22 4770 Amel |
Contact | ZAWM / LevelUp-Akademie Vervierserstr.73 4700 Eupen Tél. 087593980 www.zawm.be/weiterbildung |
Délais d’inscription | 13.03.2025 01:00 |
N° | Date | Heure | Formatrice/eur | Localité | Description |
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1 | 18.03.2025 | 08:00 – 17:00 | Gregor Pip | Feuerwehrkaserne Amel | Ersteinsatzhelfer Brandschutz Grundkurs |