Seit Anfang Mai dürfen wir wieder Pflichtweiterbildungen nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz anbieten. Aus den aktuellen Corona-Verordnungen ergeben sich allerdings strenge Auflagen hinsichtlich Hygiene, Raumausstattung und in der Folge auch für die Teilnehmerzahl.

Diese Restriktionen haben für uns erhebliche Mehrkosten zur Folge, die wir in unserer Preiskalkulation berücksichtigen müssen. Einer aufgrund der Beschränkung deutlich geringeren zulässigen Teilnehmerzahl, stehen - beispielsweise durch Hygienemaßnahmen - gestiegene Kosten gegenüber. 

Der Preis pro Person und Modul liegt bei 110 € incl. Lehrmaterial. Umsatzsteuer fällt nicht an.

Sie können sich hier unter Anerkennung der folgenden, gegenüber unseren normalen Kursen geänderten, Anmelde- und Durchführungsbedingungen für die Module anmelden (Coronaplanung):

  1. Die Anmeldungen erfolgen zu der o. g. Preisstellung und sind verbindlich. Insbesondere verpflichtet sich jeder Teilnehmer mit der Anmeldung die nachfolgend in den Punkten 4. bis 11. genannten Regeln einzuhalten. Die Mitarbeiter der Fahrschule-Fiek sind angewiesen die Einhaltung der hier aufgeführten Regelungen zu überwachen. Regelverletzungen können zum Ausschluss von der Schulung führen. Ein wegen Regelverstoß erfolgter Ausschluss wird wie eine gebührenpflichtige Stornierung abgerechnet.
  2. Die Rechnungen werden getrennt je nach Anzahl der gebuchten Module im Kurs erstellt. Absagen müssen mindestens 48 Stunden vor Beginn der Schulung elektronisch oder telefonisch erfolgen, ansonsten wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 55 Euro erhoben.
  3. Solange durch die Corona-Verordnungen besondere Auflagen für die Durchführung der Weiterbildungen gelten, erfolgt die Anmeldung ausschließlich über dieses Buchungssystem. Wir bitten darum, alle Dinge, die mit dem Büro zu klären sind, nach Möglichkeit elektronisch oder telefonisch zu erledigen und auf persönliche Vorsprache zu verzichten.
  4. Wer grippeähnliche Krankheitssymptome zeigt und/oder Fieber hat, darf nicht am Kurs teilnehmen und auch nicht das Haus betreten.
  5. Jeglicher Körperkontakt, auch das Händeschütteln, ist zu unterlassen.
  6. Beim Betreten des Hauses, beim Bewegen im Haus, bei der Vorlage des Personalausweises zur Identitätskontrolle oder wann immer ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann, ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  7. Vor dem Betreten des Unterrichtsraumes bitten wir darum, die Hände in den Sanitärräumen gründlich mit Seife zu reinigen. Darüber hinaus stehen in allen Räumen Handdesinfektionsmittel zur Verfügung. 
  8. Im Unterrichtsraum ist der Verzehr von Speisen nicht gestattet. Nicht alkoholische und selbst mitgebrachte Getränke dürfen konsumiert werden. Die Plätze in den Unterrichtsräumen sind so angeordnet, dass der Mindestabstand von 1,5, Metern gewährleistet ist. Wir empfehlen den Teilnehmern dennoch auch hier das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes.
  9. Den im Unterrichtsraum und andern Räumen des Gebäudes aushängenden Hygienevorschriften ist Folge zu leisten.
  10. Der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ist unbedingt einzuhalten. Dazu müssen die vorgegebenen Sitzplätze im Unterrichtsraum eingenommen und beibehalten werden. Tische und Stühle dürfen von ihrer Position her nicht verändert werden.
  11. Die Hygienemaßnahmen erfordern regelmäßige Lüftung der Räume. Dadurch kann es zu Verschiebungen im Unterrichtsablauf kommen.
  12. Über die hier genannten Punkte hinaus gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die im Verlauf der Anmeldung zu bestätigen sind.

 

Sollte eine der hier genannten Bedingungen z.B. aufgrund von Sprachbarrieren nicht verständlich sein oder es Rückfragen dazu geben, dann melden Sie sich bitte vor einer Anmeldung im Büro.

 

 

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