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Weiterbildungsangebot:
Bitte beachten Sie: Selbstverständlich erweitern wir unser Seminarprogramm kontinuierlich für Sie. |
Das Thema:
Rechtsfragen zum Energieausweis nach dem neuen GEG
Das neue GEG gilt seit dem 01.11.2020 und muss von allen Immobilienmaklern und Verwaltern bei der Vermietung und dem Verkauf von Immobilien beachtet werden. Das gilt genauso für die Pflichtangaben in der Immobilienwerbung wie für die Frage der Vorlagepflicht und den Zeitpunkt, zu dem der Energieausweis vorgelegt werden muss. Außerdem betrachten wir in diesem Webinar die Rechtsprechung, die zur Vorlagepflicht ergangen ist.
Neu im Gebäudeenergiegesetz ist auch das Pflichtinformationsgespräch zu den Inhalten des Energieausweises, das Käufer durchführen müssen.
Webinarinhalte:
• Pflichtangaben EA in der Immobilienwerbung
• Vorlagepflicht Energieausweis
• Nachrüstpflichten energetische Anlagen
• Wann muss kein Energieausweis vorgelegt werden?
• Das neue Pflichtinformationsgespräch zum energetischen Zustand
Der Referent:
Sven R. Johns, Rechtsanwalt mit mehr als 20-jähriger Erfahrung in der Immobilienbranche
Teilnahmegebühr:
IVD Mitglieder: 49,00 €
Nichtmitglieder: 79,00 €
zzgl. 19 % MwSt.
Die Inhalte dieser Veranstaltung sind für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter mit 1,5 Stunden relevant nach den Vorgaben von §§ 34c Abs. 2a der Gewerbeordnung, i.V.m. § 15b der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), Anlage 1 zur MaBV.
IVD-Mitglieder erhalten für die Teilnahme an diesem Seminar 1,5 IVD-Fortbildungsstunden.
Datum | Zeit |
---|---|
06.05.2021 | 10:00 – 11:30 |
Online-Kurs | Webinar - Rechtsfragen zum Energieausweis nach dem neuen GEG |
Wochentag | Do |
Ort | Internet |
Freie Plätze | 62 |
Anmeldeschluss | 05.05.2021 |
Kontakt:
Iris Laura Nagel
Tel.: 0221 - 95 14 97-12
E-Mail: nagel@ivd-west.net