Schulen dürfen nach § 83 des Hessischen Schulgesetzes personenbezogene Daten der Schüler, Eltern und Lehrkräfte verarbeiten, soweit dies für die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages erforderlich ist. Mit dieser Datenverarbeitungsbefugnis
Der Datenschutz ist zwar nicht das Kerngeschäft schulischer Tätigkeit, aber ein nicht unwesentlicher Baustein. Denn nur wer seine Rechte und Pflichten kennt, kann die richtigen Entscheidungen im Rahmen seiner Tätigkeit treffen.
In der Fortbildung soll auf die wichtigsten datenschutzrechtlichen Regelungen in den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen eingegangen und mit Praxisbeispielen unterlegt werden.
Bitte senden Sie uns im Vorfeld der Fortbildung ihre Fragen zum Datenschutz an Schulen an mzld@lahn-dill-kreis.de, damit in der Fortbildung gezielt darauf eingegangen werden kann.
Online-Kurs | Datenschutz in Schulen Auf was Lehrkräfte achten sollten |
Nummer | 0241237701 |
Startdatum | 30.09.2024 |
Zeit | 14:00 – 16:00 |
Ort | Online |
Status | Garantierte Durchführung |
Anmeldeschluss | 29.09.2024 |
Datum | Zeit | Leiter*in | Ort | Adresse |
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30.09.2024 | 14:00 – 16:00 | Michael Sobota | Online | , |