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Datenschutz in Schulen Auf was Lehrkräfte achten sollten

Schulen dürfen nach § 83 des Hessischen Schulgesetzes personenbezogene Daten der Schüler, Eltern und Lehrkräfte verarbeiten, soweit dies für die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages erforderlich ist. Mit dieser Datenverarbeitungsbefugnis​ sind sowohl im Schulgesetz wie auch in der neuen Schuldatenschutz-Verordnun​g datenschutzrechtliche Regelungen normiert, die von den Schulen respektive ihrer Lehrkräfte zu beachten sind.
Der Datenschutz ist zwar nicht das Kerngeschäft schulischer Tätigkeit, aber ein nicht unwesentlicher Baustein. Denn nur wer seine Rechte und Pflichten kennt, kann die richtigen Entscheidungen im Rahmen seiner Tätigkeit treffen.

In der Fortbildung soll auf die wichtigsten datenschutzrechtlichen Regelungen in den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen eingegangen und mit Praxisbeispielen unterlegt werden.

Bitte senden Sie uns im Vorfeld der Fortbildung ihre Fragen zum Datenschutz an Schulen an mzld@lahn-dill-kreis.de, damit in der Fortbildung gezielt darauf eingegangen werden kann.

 

 

     Angebotsdetails:

Online-Kurs Datenschutz in Schulen Auf was Lehrkräfte achten sollten
Nummer 0241237701
Freie Plätze 22
Anmeldeschluss 29.09.2024
Kontakt Medienzentrum Lahn-Dill
Sportparkstraße 24
35578 Wetzlar
Tel. 064414071320
schulen.lahn-dill-kreis.de/medienzentrum-lahn-dill/
Online-Kurs Datenschutz in Schulen Auf was Lehrkräfte achten sollten
Freie Plätze
22
27%
Anmeldeschluss 29.09.2024
Ort Online


Nr. Beschreibung Datum Zeit Leiter*in Ort
1 Datenschutz in Schulen – Auf was Lehrkräfte achten sollten 30.09.2024 14:00 – 16:00 Michael Sobota Online