Für Direktvermarktende ist die Einhaltung hoher Hygienestandards essenziell, um die Qualität und Sicherheit ihrer Lebensmittel zu gewährleisten. Zudem ist es gesetzliche Pflicht und Verantwortung aller Personen, die gewerblichen Umgang mit Lebensmitteln haben, in ihrem Einflussbereich für die Lebensmittelsicherheit zu sorgen. Eine umfassende Dokumentation der Herstellungs- und Reinigungsprozesse ist notwendig. Dies betrifft jede einzelne Stufe der Lebensmittelerzeugung, auch in der Direktvermarktung.
All diese Maßnahmen basieren auf den Vorgaben der EU-Lebensmittelhygieneverordnung und den nationalen Vorschriften, welche auch für Direktvermarkter verpflichtend sind.
Zur „Guten-Hygiene-Praxis in der Direktvermarktung“ bieten die Landwirtschaftsämter Sigmaringen und Biberach diese online-Fortbildung in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer Niedersachsen an.
Die Referentinnen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen vermitteln Fachwissen in den Schwerpunkten Betriebs-, Produktions- und Personalhygiene. Anhand von Beispielen wird die Umsetzung rechtlicher Grundlagen besprochen.
Landwirtschaftliche Direktvermarktende aus den Landkreisen Sigmaringen und Biberach sind hierzu herzlich eingeladen und können sich anmelden.
Das Seminar ist als Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) anerkannt, die Teilnahme wird bescheinigt.
Anmeldung erforderlich und bis zum 11. November 2025 möglich.
Die Anzahl an Teilnehmenden ist begrenzt. Wir empfehlen eine frühzeitige Anmeldung.

| Online-Kurs | Basiswissen Hygiene für die landwirtschaftliche Direktvermarktung 18.11.2025 |
| Freie Plätze | 0 |
| Datum | 18.11.2025 – 18.11.2025 |
| Zeit | 14:00 – 15:45 |
| Preis | EUR 0.00 |
| Ort | Online |
| Anmeldeschluss | 14.11.2025 08:00 |
| Status | Ausgebucht, Eintrag in Warteliste möglich |
| Dauer | 1 Tag(e) - 1 Modul |
| Nr. | Datum | Zeit | Leiter*in | Ort | Beschreibung |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 18.11.2025 | 14:00 – 15:45 | Online | Basiswissen Hygiene für die landwirtschaftliche Direktvermarktung |