Die Informationspflicht des Immobilienmaklers

Donnerstag, 18.07.2024, 10:00 - 15:00 Uhr

Rechte und Pflichten des Immobilienmaklers sollten genau bestimmt und fixiert werden. Da der Maklervertrag ein Dienstleistungsvertrag ist, muss er im Sinne beider Parteien eindeutig gefasst sein. Die zwingenden Fragen sind immer, was darf und was muss der Makler leisten und wie und wann hat er darüber zu informieren?  Alleine der Unterschied bei der Vermittlung von Miet- und Kaufverträgen ist groß und bedarf unterschiedlicher Informationsstrukturen. Diese zu kennen und zu nutzen bedeutet für den Einzelnen, dass die Informationsweitergabe nach festgelegten Regeln erfolgen muss. Diese Regeln werden u.a. in dem Maklervertrag definiert. Mit diesen erworbenen Kenntnissen wissen Sie, wie die Informationsverpflichtungen strukturiert und inhaltlich angelegt werden müssen, damit die Maklerarbeit effektiv und im Sinne des jeweiligen Auftraggebers erfolgt.

Inhalte:

  • die Abgrenzung: Die Informations-, Rechen­schafts- und Hinweispflicht

  • die vertragliche Informations-, Rechenschafts- und Hinweispflicht
  • die Informationspflicht aus den AGB’s
  • Wenn der Makler seinen Informationspflichten nicht genügt ...

Inhalte nach MaBV:

  • A 3.8 Informationspflichten des Maklers

Referent:

Bernd Lemke, Jurist und Betriebswirt, Fachautor

Zielgruppe:

Makler

Seminarort:

An Ihrem Schreibtisch. Die Zugangsdaten zum virtuellen Seminarraum erhalten Sie einige Tage vor der Veranstaltung vom Anbieter edudip. Die Plattform edudip erfordert eine gute und stabile Internetverbindung sowie einen aktuellen Browser, der HTML5 (Web-RTC) unterstützt. Aktuell sind dies Firefox, Google Chrome sowie Safari. Problematisch ist der Microsoft Internet Explorer. Microsoft selbst empfiehlt seinen Kunden ein Update auf Microsoft Edge.

Das Webinar hat Workshopcharakter und daher eine maximale Teilnehmerzahl von 20 Teilnehmern. Die Veranstaltung ist iSd. § 2 RDG keine Rechtsberatung, sondern dient nur der allgemeinen Darstellung des Inhalts eines Problemkreises !

 

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung als Fortbildungsnachweis über 4,5 Zeitstunden zur Vorlage nach §§ 34c Abs. 2a der Gewerbeordnung, i.V.m. § 15b der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), Anlage 1 zur MaBV.

ACHTUNG: Voraussetzung dafür ist, dass Sie innerhalb von 24 Stunden nach Ende des Webinars an der Lernerfolgskontrolle teilnehmen, welche Ihnen durch einen im Webinar mitgeteilten Link zugänglich gemacht wird. 

Workshop Die Informationspflicht des Immobilienmaklers
Datum 18.07.2024 – 18.07.2024
Zeit 10:00 – 15:00
Ort Online


Kontakt Herr Bernd Lemke

Preis IVD-Mitglieder
EUR 159,00
Nichtmitglieder
EUR 209,00

Alle Preise zzgl. 19 % MwSt.