Das neue Heizungsgesetz (GModG) kompakt für alle

Freitag, 10.07.2026, 10:00 – 12:00 Uhr

in Kooperation mit der Johns Datenschutz GmbH

Der erste Gesetzentwurf für das neue GModG liegt vor. Dieses Gesetz soll das noch geltende Heizungsgesetz (GEG) ablösen. Bislang gelten die Vorschriften des GEG 2024 unverändert weiter. Erst durch das neue GModG kommen vielfältige Änderungen auf alle Immobilien-Dienstleister zu.

Wenn ihr Up-to-date bleiben wollt, dann besucht das Webinar „GModG kompakt„.

Mit dem Beschluss des neuen GModG müssen sich

  • Immobilienverwaltungen
  • Immobilienmakler
  • Energieberater
  • Finanzierungsberater
  • Wertermittlungssachverständige
  • Beiräte
  • WEG-Gemeinschaften
  • Vermieter
  • Eigentümer und
  • Mieter
  • auf die neuen Vorschriften einstellen.

Damit alle Makler, Verwalter, Sachverständigen usw. einen kompakten Überblick über die neuen Vorschriften im GModG haben, haben Carsten Nessler und Sven Johns das neue Webinar „GModG Kompakt“ konzipiert. 

 

Richtig viele neue Themen

Das sind die Inhalte des Webinars:

  • Was ändert sich durch das GModG konkret? Das Webinar gibt einen kompakten Überblick
  • Dürfen nach dem neuen GModG weiterhin Gas- oder Ölheizungen in Wohnungen und Häuser neu eingebaut werden?
  • Was wird aus der 65 %-Regel für erneuerbare Energien bei neu eingebauten Heizungen?
  • Hat die Wärmepumpe weiterhin „Vorrang“, wie nach dem GEG 2024?
  • Welche Heiztechniken sind nach dem neuen GModG erlaubt? Welche sind verboten?
  • Was wird aus den bisher geltenden Austauschpflichten für Heizungen?
  • Gibt es Nachrüstpflichten für Immobilien und wenn ja, wie sehen diese nach dem GModG aus?
  • Bekommen wir einen neuen Energieausweis?
  • Wie sehen die neuen Energiekennklassen dann aus?
  • Müssen mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes alle Energieausweise neu erstellt werden?
  • Wie sieht die Förderung für den Heizungstausch aktuell aus? Was ist bei der Förderung zu erwarten?
  • Wie sind die komplizierten Regelungen bei Gasetagenheizungen in den WEG zukünftig geregelt?
  • Was bedeutet „Biotreppe“ und was müssen Makler/Verwalter/Sachverständige dazu wissen?
  • Welche Änderungen im Mietrecht gibt es zusätzlich zum GModG?
  • Wie erfolgt die Aufteilung des CO₂-Preises zwischen Mietern und Vermietern in Zukunft?
  • Sagt ihr auch etwas zum Neubau? Ja, die geplanten Regelungen zum Nullemissionsgebäude stellen wir auch dar.
  • Wann treten die Neuregelungen in Kraft?
  • Ist das GModG verfassungswidrig?

 

In 4 Stufen Inkrafttreten

Schon aus dieser Auflistung folgt, dass es viele Veränderungen geben wird. Das GEG 2024 wird durch das GModG abgelöst. Allerdings wird das GModG in vier Stufen Neuregelungen mit sich bringen und in vier Stufen in Kraft treten.

 

Neuer Energieausweis

Der Energieausweis ändert sich auch. Allein das bewirkt, dass nicht nur neue Angaben gemacht werden müssen, sondern auch, dass alle Dienstleister diese neuen Angaben lesen und verstehen müssen.

 

Pflichtangaben Energieausweis neu

Für Immobilienmakler und Verwalter ist besonders wichtig, dass sich im Lauf dieser 4 Stufen auch die Pflichtangaben, die in Immobilienanzeigen gemacht werden müssen, verändern. Das birgt das Risiko von Abmahnungen. Die dazu entstehenden Fragen bereiten die Referenten so auf, dass die Immobilienbüros diese Vorgaben auch einhalten können.

 

Verabschiedung Gesetz im Juli 2026?

Die Bundesregierung plant, dass das Gesetz Anfang Juli 2026 in dritter Lesung im Bundestag verabschiedet wird. Genaues dazu, werden die Referenten auch im Webinar am 10.07.2026 erläutern.

 

Inhalte nach MaBV:

  • A. 2.7 Umwelt- und Energiethemen im Immobilienbereich
  • B 1.5  Umwelt- und Energiethemen im Immobilienbereich

 

Referent:

Sven R. Johns, Rechtsanwalt 

 

Carsten Nessler, Baugutachter und Dozent 

 

Zielgruppe:

Makler, Verwalter, Sachverständige

 

Seminarort:

An Ihrem Schreibtisch. Die Zugangsdaten zum virtuellen Seminarraum erhalten Sie rechtzeitig vor der Veranstaltung. Voraussetzung sind eine gute und stabile Internetverbindung sowie ein aktueller Browser, der HTML5 (Web-RTC) unterstützt.

 

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung als Fortbildungsnachweis über 2,0 Zeitstunden zur Vorlage nach §§ 34c Abs. 2a der Gewerbeordnung, i.V.m. § 15b der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), Anlage 1 zur MaBV.

ACHTUNG: Voraussetzung dafür ist, dass Sie innerhalb von 24 Stunden nach Ende des Webinars an der Lernerfolgskontrolle teilnehmen, welche Ihnen durch einen im Webinar mitgeteilten Link zugänglich gemacht wird.  

Online-Kurs Das neue Heizungsgesetz (GModG) kompakt für alle
Datum 10.07.2026 – 10.07.2026
Zeit 10:00 – 12:00
Ort Online


Preis IVD-Mitglieder
EUR 99,00
Nichtmitglieder
EUR 99,00

Alle Preise zzgl. 19 % MwSt.