Mittwoch, 25.03.2026, 09:30 - 12:00 Uhr
Oder widerrufbar? Die aktuelle Rechtsprechung nimmt die Käuferprovision „in die Mangel“:
- BGH aus Oktober 2025 („Button-Urteil“): Keine Heilung einer unwirksamen Vereinbarung durch nachträgliche Umstände
- OLG Celle: Kein konkludenter Maklervertrag, wenn Textform erforderlich ist bei Einfamilienhaus und Eigentumswohnung
- Kammergericht Februar 2026!!! Keine Fortgeltung einer „alten“ Widerrufsbelehrung
Vermeintlich wirksame Provisionsvereinbarungen sind in Wahrheit in einer Vielfalt von Fällen unwirksam oder widerrufbar: Maklerunternehmen setzen beim Geschäftsablauf häufig auf das falsche Pferd. Gibt es aber Fehler bei der Käuferprovision, kann auch der Verkäufer die Zahlung verweigern; der Makler geht leer aus.
Greift die Presse das Problem auf, kann daraus ein Super-Gau für Makler entstehen: Auch bereits gezahlte Provisionen stehen dann im Feuer und können drei Jahre lang zurückverlangt werden.
Aus dem Inhalt:
Bonus: Die „Rettungsvereinbarung“ bei besonderen Problemen (z.B.: Käuferpartei wechselt, Kaufpreis erhöht sich, Vorkenntnis des Käufers etc).
Inhalte nach MaBV:
Referent:

Dr. Klaus Hildebrandt, Rechtsanwalt und Notar a. D.
Zielgruppe:
Makler
Seminarort:
IVD Bildungsinstitut GmbH, Knesebeckstraße 59 -61, 10719 Berlin, 2. Aufgang
Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung als Fortbildungsnachweis über 2,5 Zeitstunden zur Vorlage nach §§ 34c Abs. 2a der Gewerbeordnung, i.V.m. § 15b der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), Anlage 1 zur MaBV.
| Seminar | VOR ORT Die Einschläge kommen näher. Sind 70% aller Provisionsvereinbarungen unwirksam? |
| Datum | 25.03.2026 – 25.03.2026 |
| Zeit | 09:30 – 12:00 |
| Ort | IVD Bildungsinstitut Berlin-Brandenburg GmbH Knesebeckstraße 59 - 61 10719 Berlin |
| Preis | Mitglieder Preis EUR 99,00 Standard PreisEUR 199,00 |
Alle Preise zzgl. 19 % MwSt.