Wir laden Sie zu unserem Verwaltertreff mit dem Thema

„Virtuelle Wohnungseigentümerversammlung und Balkonkraftwerke“

am 29. August 2024 um 17:30 Uhr im

IVD Bildungsinstitut, Knesebeckstraße 59-61, 10719 Berlin

mit Rechtsanwalt Sebastian Wörner ein.

In der Sitzung vom 4. Juli 2024 hat der Bundestag Änderungen im Wohnungseigentumsrecht und im Mietrecht beschlossen. Hiernach sollen Wohnungseigentümer und Mieter Anspruch auf Gestattung der Installation von Balkonkraftwerken haben. Darüber hinaus wurde die Möglichkeit beschlossen, Wohnungseigentümerversammlungen rein virtuell abzuhalten.

Wir wollen Ihnen hierzu darstellen, unter welchen Voraussetzungen nach der aktuellen Gesetzesfassung, die den Bundesrat noch passieren muss, der Vermieter bzw. die Wohnungseigentümergemeinschaft der Installation eines Balkonkraftwerks zustimmen müssen. Außerdem stellen wir die Voraussetzungen für die Durchführung einer reinen virtuellen Versammlung dar.

Insbesondere folgende Themen sollen besprochen werden:

  • Voraussetzungen der rein virtuellen Eigentümerversammlung
    • Beschlussfassung
    • Erforderliche Mehrheiten
    • notwendige Wiederholung der Beschlussfassung
    • Notwendige Präsenzversammlung und Ausnahmen
  • Anspruch auf Installation eines Balkonkraftwerks
    • Voraussetzungen des Anspruchs
    • Inhalt des Anspruchs; insbesondere Vorgaben durch Eigentümergemeinschaft bzw. Vermieter

Sie erhalten ein Skript mit Arbeitshilfen.

Melden Sie sich deshalb bitte verbindlich an und sagen rechtzeitig ab, wenn Sie verhindert sind, damit jemand nachrücken kann.

Sie erhalten für Ihre Teilnahme eine Bestätigung über 1 Stunde nach MaBV.

 

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