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Referentin: Laura Eckert-Rinallo |
Herr Müller klagt darüber, dass vor seiner Mietwohnung eine laute Baustelle ist und er unter Lärmbelästigung leidet. Schlagartig kürzt er die Miete. Für Vermieterin Schmidt stellt sich die Frage, ob er das überhaupt darf und wenn ja, welchen Betrag er mindern darf. Insbesondere auch, weil Hr. Müller zu den Zeiten zu denen es auf der Baustelle hoch her geht gar nicht zu Hause sondern auf der Arbeit ist. In diesem Seminar besprechen wir, wann ein Mangel vorliegt, der tatsächlich zur Mietminderung berechtigt, ob der Vermieter schuld am Mangel sein muss, wie die Höhe der Minderung korrekt berechnet werden kann, ob es Fälle gibt in denen trotz eines Mangels die Minderung ausgeschlossen ist, wo der Unterschied zwischen Minderung und Zurückbehaltungsrecht liegt und vieles mehr.
Inhalte nach MaBV:
Makler: 3.1.3
Verwalter: 2.1.2
Zielgruppe:
Immobilienmakler, Immobilienverwalter
Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung als Fortbildungsnachweis über 2,0 Zeitstunden zur Vorlage nach §§ 34c Abs. 2a der Gewerbeordnung, i.V.m. § 15b der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), Anlage 1 zur MaBV.
Datum | Zeit |
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17.10.2023 | 10:00 – 12:00 |
Seminar | Rund um die Mietminderung wann darf die Miete gemindert werden, wie viel und w |
Ort | eigenes Büro |
Kontakt | IVD Mitte-Ost e.V. Ferdinand-Lassalle-Straße 15 04109 Leipzig Tel. 0341 6019495 www.ivd-mitte-ost.net |
Preis | € 50,00 – 100,00 MwSt exkl. |
Für IVD-Mitglieder:
Preis | € 50,00 zzgl. MwSt € 59,50 inkl. MwSt |