Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung für neue Mitarbeiter

Nummer 2026-08
Startdatum 20.05.2026
Dauer 1 Tag(e) - 1 Modul
Anmeldeschluss 18.05.2026
Wochentag Mi
Preis EUR 0,00
Ort Haus PETRA, Ahlersbach
Ziegelhuette 2
36381 Schlüchtern
Status Garantierte Durchführung

Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung für neue Mitarbeiter

Das Procedere nach dem projektinternen Schutzkonzept

Den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung hat der Gesetzgeber für die freien Träger in der Jugendhilfe im §8a (4) SGB VIII festgelegt.

Für die praktischen Abteilungen im Projekt PETRA gibt es seit 2009 ein Schutzkonzept nach §8a SGB VIII. Das gemäß den Erfordernissen des Bundeskinderschutzgesetzes von 2012 nach §8a (4) SGB VIII und des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) 2021 modifizierte Schutzkonzept liegt in seiner aktuellen Form seit 2022 vor. Dort wird das gesetzlich vorgegebene Verfahren beschrieben und ein verbindliches Handlungsprocedere definiert, zu dem alle Mitarbeitende kontinuierlich fortgebildet wurden.

Inhalt

In der Fortbildung wird neben den rechtlichen Grundlagen ein Überblick über Risikofaktoren, Anhaltspunkte und Merkmale von Kindeswohlgefährdung gegeben und anhand von Beispielen aus der Praxis mit der Checkliste zur Gefährdungseinschätzung und den Dokumentationsvorlagen aus dem Schutzkonzept gearbeitet.

 

Leitung

Petra Hofmann, Kompetenzzentrum. Traumapädagogik. Kinderschutz. systemisch

Termin

20.05.2026

Zeit

9.00 - 16.00 Uhr

Ort

Kinder- und Jugendheim Haus PETRA

Zielgruppe

Die Fortbildung richtet sich an neue Mitarbeiter im Projekt PETRA und ist Teil des Curriculums.

Bei freien Plätzen darüber hinaus ist eine Teilnahme weiterer interessierter Mitarbeiter, die ihr Wissen auffrischen möchten, möglich.

max. Anzahl TN

20

Anmeldeschluss

06.05.2026

Nr. Beschreibung Ort Datum von Datum bis
1 Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung für neue Mitarbeiter*innen Haus PETRA, Ahlersbach 20.05.2026 09:00 20.05.2026 16:00

Lage des Veranstaltungsorts