Gesetzesgrundlage
Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen. Für Baustellen gilt diese Notwendigkeit nur für stationäre Baustelleneinrichtungen wie Baubüros, Unterkünfte, Werkstätten.
Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z.B. Büronutzung) in der Regel ausreichend, die Anzahl erhöht sich bei Schichtbetrieb und bei erhöhter Brandgefährdung.
Lehrinhalte
Unsere Lehrgänge entsprechen den Inhalten der DGUV-Information 205-023 und wird durch von den Versicherern und Berufsgenossenschaften anerkannt.
Die Brandschutzhelferlehrgänge finden in deutscher Sprache statt !!!
Für Firmen : Bezahlung erfolgt nach Beendigung des Lehrgangs per Rechnungslegung innerhalb 14 Tagen nach Rechnungserhalt.
Für Privatbucher: Bezahlung kann gegen Quittung Bar erfolgen, oder nach Beendigung des Lehrgangs per Rechnung innerhalb 14 Tagen nach Rechnungserhalt
Kurs | Brandschutz-und Evakuierungshelferausbildung DGUV I 205-023 |
Nummer | BSH_2025_05_22 |
Ort | Berlin Myslowitzer Straße 59 12621 Berlin |
Freie Plätze | 10 |
Startdatum | 22.05.2025 |
Zeit | 08:00 – 11:00 |
Dauer | 1 Tag(e) - 1 Lektion |
Wochentag | Do |
Preis | EUR 90.00 MwSt inkl. |
Kontakt | Brandschutz Ost Myslowitzer Straße 59 12621 Berlin Tel. 03055955912 www.brandschutz-ost.de |
Anmeldeschluss | 21.05.2025 23:00 |
Status | Für Anmeldungen geöffnet |
Nr. | Datum | Zeit | Beschreibung | Adresse |
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1 | 22.05.2025 | 08:00 – 11:00 | Brandschutzhelfer DGUV I 205-023 | Myslowitzer Straße 59, 12621 Berlin |