Veranstaltung zur Energiegesetzrevision für Vollzugsbehörden

Was ändert sich mit dem neuen Energiegesetz?

Ab dem 1. April 2025 treten das revidierte Energiegesetz (EnergieG) und die dazugehörige Verordnung (EnergieV) in Kraft. Wir informieren Gemeinden und Vollzugsbehörden über die wichtigsten Neuerungen und Prozesse.

Besuchen Sie unsere Veranstaltungen und erfahren Sie aus erster Hand, welche Änderungen, vereinfachten digitalen Vollzugsinstrumente und Abläufe auf Sie zukommen. Nach der Fragerunde stehen wir Ihnen gerne für individuelle Gespräche zur Verfügung.

Programm:

  • Referate
  • Fragerunde
  • Individuelle Beantwortung von Fragen

Die Gesetzesanpassungen finden Sie für Ihre Vorbereitungen bereits auf folgender Webseite:
www.ag.ch/energiegesetz

Event Veranstaltung zur Energiegesetzrevision für Vollzugsbehörden
Startdatum 21.01.2025
Zeit 15.00 – 16.30
Freie Plätze 30
Ort Raum Suhre/Wyna, Departement BVU
Entfelderstrasse 22
5001 Aarau
Kontakt energieberatungAARGAU - Kanton Aargau
Entfelderstrasse 22
5000 Aarau
Tel. 062 835 45 40
www.ag.ch/energieberatung
Status Garantierte Durchführung