Allgemeine Geschäftsbedingungen Swiss Bike School GmbH
1. Anmeldung
Der Vertragsabschluss zwischen Swiss Bike School GmbH und dem Teilnehmer kommt durch die Bestätigung der Anmeldung des Teilnehmers durch Swiss Bike School zustande. Der Vertragsinhalt definiert sich durch die Anmeldung und allfällige Konkretisierungen in der Anmeldebestätigung. Dabei gelten die vorliegenden Vertragsbestimmungen, welche ohne Unterschrift gültig sind.
Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung, dass gesundheitlich keine Bedenken gegen eine Teilnahme an den Aktivitäten bestehen.
Bei Reisen durch Vertragspartner der Swiss Bike School (z.B. Abenteuerreisen, Bikeadventure Tours, Bici, Inselhüpfen, Alptours usw.) gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters).
2. Bezahlung
Die Bezahlung der Fahrtechnikkurse und Touren ist bei Anmeldung mit diversen Zahlungsmethoden möglich. Kreditkarte, Paypal, Rechnung usw.
Bei Bezahlung mit Rechnung der gebuchten Fahrtechnikkurse, hat diese innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt zu erfolgen.
Bei Bezahlung mit Rechnung bei gebuchten Touren, hat diese innerhalb von 10 Arbeitstagen zu erfolgen, jedoch spätestens 3 Tage vor Tour Beginn.
3. Abmeldung durch den Teilnehmer - Fahrtechnikkurse
Der Teilnehmer kann sich schriftlich per Email oder Post von der vereinbarten Teilnahme abmelden. Die Abmeldung entfaltet ihre Wirkung per Eingang bei Swiss Bike School. Es fallen folgende Abmeldekosten an:
Bei Eingang 31 bis 7 Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 25.- in Rechnung gestellt.
7 - 4 Tage vor dem Kurs werden 50% der Kurskosten in Rechnung gestellt (hälftige Rückerstattung des bezahlten Betrages).
3 – 0 Tage vor Kursbeginn oder bei Nichterscheinen werden 100% der Kurskosten in Rechnung gestellt (keine Rückerstattung des bezahlten Betrages).
Sollte der Teilnehmer eine bereits begonnene Tour abbrechen oder unterbrechen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Betrags.
3.1 Abmeldung durch den Teilnehmer – Touren
Nach der Anmeldung und der schriftlichen Bestätigung seitens Swiss Bike School betragen die Annullationskosten 100 %.
3.2 Abmeldung durch den Teilnehmer – Reisen/Ferien
Nach der Anmeldung und der schriftlichen Bestätigung seitens Swiss Bike School betragen die Annullationskosten 100 %.
4. Annullierung durch Swiss Bike School GmbH
Swiss Bike School behält sich vor, die Fahrtechnikkurse bei sehr schlechten Wettervoraussichten ohne Verschiebungsdatum am Vortag abzusagen. Die Bike-Kurse machen wenig Spaß bei lange andauerndem Regen.
Swiss Bike School behält sich vor, eine Tour aufgrund schlechter Wetter- und Naturverhältnisse, behördlicher Maßnahmen, höherer Gewalt oder aus Sicherheitsgründen etc. abzusagen. In diesem Fall wird dem Teilnehmer der gesamte einbezahlte Betrag zurückerstattet.
Wird die Mindestanzahl an Tour-TeilnehmerInnen nicht erreicht, steht es im Ermessen von Swiss Bike School, die Tour abzusagen. Die Mindestanzahl beträgt vier Personen. In diesem Fall wird dem Tour-Teilnehmer der gesamte einbezahlte Betrag zurückerstattet.
5. Programmänderung und Abbruch der Tour
Swiss Bike School behält sich vor, die Tour jederzeit abzuändern oder abzubrechen, insbesondere bei Annullierungsgründen gemäss Ziff. 4 vorstehend. Bei Programmänderung oder Abbruch einer bereits begonnenen Tour erfolgt keine Rückerstattung des bezahlten Betrags.
6. Versicherung
Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Swiss Bike School empfiehlt jedem Teilnehmer, sich zu versichern, sodass seine Unfall- und Krankenversicherung für die gebuchte Tour/Kurse umfassenden Versicherungsschutz bieten.
Unser Partner CSS Versicherung:
https://www.bikeschool.ch/css-versicherung/
Annullationskostenversicherung:
https://www.css.ch/de/home/privatpersonen/sachversicherungen/reiseversicherung.html
Die Teilnehmer müssen ihr Eigentum (Bike, Ausrüstung etc.) privat versichern
Unser Partner Zurich Versicherung:
https://www.bikeschool.ch/zurich-versicherung/
7. Haftung
Die Teilnahme an Touren und Fahrtechnikkursen erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko. Swiss Bike School haftet nur für Grobfahrlässigkeit und Verschulden. Die Haftung für leichte sowie mittlere Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Teilnehmer müssen den besonderen Anforderungen und Voraussetzungen der Kursbeschreibung in Beziehung auf Kondition, Fahrtechnik, Bike Ausrüstung und geeigneter Bekleidung entsprechen. Bei allen Touren und Kursen besteht generelle Helmpflicht. Teilnehmende verpflichten sich, das Angebot mit einem gut gewarteten Bike anzutreten. Auf keinen Fall haftet der Organisator für Personen- und Sachschäden, die durch den mangelhaften Zustand eines Bikes entstehen.
Bei der Wahl und Instruktion von Substituten (insbesondere Swiss Bike School Teachern) haftet Swiss Bike School nur für gehörige Sorgfalt. Forderungen aus Schäden, die dem Teilnehmer durch fahrlässiges oder absichtliches Fehlverhalten von Substituten entstanden sind, sind direkt gegenüber diesen geltend zu machen. Für Hilfspersonen wird keinerlei Haftung vom Veranstalter übernommen.
8. Bildmaterial & Feedbackformular
Swiss Bike School darf Bild- und Videomaterial, welches am Tag der Tour/Ferien oder des Fahrtechnikkurses von Teachern und Teilnehmern aufgenommen wird, zu eigenen Zwecken verwenden, insbesondere für Printprodukte, Website, Bildergalerien und Social-Media-Kanäle. Auf dem Bildmaterial können Personen erkennbar sein. Der Teilnehmer erklärt sich damit entschädigungslos einverstanden.
Der Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung von Texten aus dem Feedbackformular einverstanden
9. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden von uns nur im technisch notwendigen Umfang erhoben. In keinem Fall werden diese verkauft (Ausnahme Geschäftsübergabe) oder aus anderen Gründen an Dritte weitergegeben.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf die sich aus dem vorliegenden Vertrag ergebenen Streitigkeiten ist ausschließlich schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist, unter Vorbehalt anderslautender zwingender Gesetzesbestimmungen, Winterthur.