1. Anmeldung
Die Anmeldungen zu den Betreuungszeiten oder Kinderkursen / Spielgruppen erfolgen auf dem dafür vorgesehenen Anmeldeformular. Die Anmeldung kann direkt über die Website getätigt werden. Anmeldungen für eine kurzfristige Betreuungszeit am gleichen oder am folgenden Tag müssen im persönlichen Gespräch telefonisch vereinbart werden.
Die Anmeldung ist verbindlich. Der Kunde verpflichtet sich die Rechnungsadresse der Agentur mitzuteilen.
Durch die Anmeldung bestätigt der Sorgeberechtigte die Teilnahme des Kindes an der Betreuungszeit bzw. am Kinderkurs / Spielgruppe. Er verpflichtet sich die fälligen Gebühren und Materialkosten fristgerecht zu zahlen. Telefonische Anmeldungen werden erst durch die schriftliche Erklärung des Sorgeberechtigten wirksam. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtig.
2. Durchführung der Spielgruppe / des Kinderkurses
Bei einer zu geringen Teilnehmerzahl (min. 6 Kinder) kann der Kinderkurs / die Spielgruppe zeitlich verlegt oder ganz abgesagt werden. Bereits entrichtete Gebühren werden im Falle einer Absage in voller Höhe erstattet. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
3. Vermittlungsgegenstand
Die HAPPY KIDS vermittelt Personal für Kinderbetreuung. Für Geschäftsbeziehungen zwischen den Auftraggebern und der HAPPY KIDS und zwischen Mitarbeiter und HAPPY KIDS gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform, ansonsten sind sie nicht wirksam. Kommt es zu einem Betreuungsvertrag zwischen dem vermittelten Betreuer und der HAPPY KIDS, übernimmt HAPPY KIDS alle weiteren Vermittlungsrelevanten Aufgaben. Bei der Vermittlung einer Mitarbeiterin zur befristeten oder unbefristeten Arbeitsaufnahme wird dies in einer Betreuungsvereinbarung fixiert. Ebenso behält sich die HAPPY KIDS vor, die Betreuerin jederzeit bei Unstimmigkeiten auszuwechseln und einen adäquaten Ersatz zur Verfügung zu stellen.
4. Buchung eines Personals
Der Kunde kann telefonisch oder per E-Mail mit HAPPY KIDS zwecks Vermittlung eines Betreuers Kontakt aufnehmen. Dabei senden wir Ihnen Daten über unser Personal, die wichtig für eine Kinderbetreuung sind. Vertrauliche Daten und Referenzen unseres Personals werden nicht weiter gegeben, da auch die HAPPY KIDS dem Datenschutz unterliegt.
5 . Absage einer Buchung / Bestellung
5.1. Absage für eines Kurses / einer Spielgruppe
Die Anmeldung zur Teilnahme an einem Kinderkurs / einer Spielgruppe kann bis zu 7 Werktagen vor Kurs/ Betreuungszeitbeginn schriftlich widerrufen werden. Bei einer späteren Absage ist die volle Gebühr zu entrichten. Bricht der Teilnehmer einen laufenden Kinderkurs / Spielgruppe ab, ist ebenfalls die volle Gebühr für die jeweilige gebuchte Veranstaltung zu entrichten. Es erfolgt keine Kostenrückerstattung aufgrund persönlicher Ausfallzeit der Angemeldeten.
5.2. Absage für eine Babysitterin / Babysitter:
Wenn Sie einen Babysitter gebucht haben, können Sie diese 48 Stunden vor dem Auftragsbeginn absagen. Wenn Sie innerhalb dieser 48 Stunden absagen, entstehen Ihnen 11,00 EUR Bearbeitungskosten.
5.3. Belehrung über das Widerrufsrecht:
Der Kunde kann von seinem Widerrufsrecht innerhalb der oben angegebenen Fristen ohne Angabe von Gründen Gebrauch machen. Die Frist beginnt frühesten mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Wiederruf ist an die Anschrift unter Kontakt zu richten.
6. Auftragsbestätigung
Der Kunde ist verpflichtet, die von der HAPPY KIDS zur Verfügung gestellte Stundennachweise am Ende der erbrachten Leistung zu unterschreiben. Außerdem ist der Kunde verpflichtet, eine Betreuungsvereinbarung zu unterschreiben, um damit den Auftrag und die Beschäftigung zu bestätigen.
7. Anweisungspflicht und Übertragung der Aufsichtspflicht
Der Kunde ist verpflichtet der von der Agentur vermittelten Arbeitskraft Anweisungen zu geben, um alle vom Kunden gestellte Anforderungen zu erfüllen. Für die Zeit des Auftrages ermächtigt und verpflichtet der Kunde, die von HAPPY KIDS vermittelten Betreuer zur Wahrung der Aufsichtspflicht. Zusätzlich erteilt der Kunde alle zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages notwendigen Vollmachten gegenüber der Arbeitskraft.
8. Gewährleistung, Informations- und Wartepflicht
Der Kunde verpflichtet sich zu einer ständigen Erreichbarkeit, damit die Agentur dem Kunden auch eine geeigneten Betreuer zur Verfügung stellen kann. Sollte der Kunde nach Aufforderung der Agentur sich nicht zurück melden, werden diese Daten unmittelbar gelöscht und es erfolgt keine Vermittlung.
Nach einem erfolgtem Kennenlernen mit dem Betreuer, hat der Kunde 3 Tage Zeit eine Entscheidung zu treffen. Sollte keine Rückmeldung erfolgen, kann die HAPPY KIDS die vorgeschlagene Betreuerin anderweitig vermitteln.
Wenn sich unerwartet Schwierigkeiten bei der Durchführung des Auftrages ergeben sollten, verpflichten sich alle Vertragsparteien zur unverzüglichen gegenseitigen Information. Sollte die Arbeitskraft nicht zu dem vereinbarten Zeitpunkt kommen, verpflichtet sich der Auftraggeber eine halbe Stunde auf die Arbeitskraft zu warten und in dieser Zeit die Agentur zu benachrichtigen, wenn bis zu einer Stunde noch keine Arbeitskraft erscheinen sollte, hat der Kunde das Recht einen Ersatz anzufragen.
Die HAPPY KIDS verpflichtet sich gegenüber dem Kunden eine Ersatzkraft zu stellen, sofern eine für die in Frage kommende Tätigkeit kurzfristig verfügbar ist, welches immer von der jeweiligen Auftragslage mit abhängt.
9. Verspätete Abholung
Die HAPPY KIDS behält sich vor für verspätete, nicht gebuchte Abholzeiten für jede angebrochene halbe Stunde 10,- € zu berechnen.
10. Zahlungen
Es gelten die Gebühren der aktuell gültigen Preisliste von HAPPY KIDS, zum Zeitpunkt des Betreuungszeit- bzw. Kinderkursbeginns. Die Gebühr ist vor Betreuungszeit / Kursbeginn unter Angabe des vollständigen Namens, des Kurstitels / der Betreuungszeit per Überweisung zu zahlen. Barzahlungen sind nach vorheriger Absprache möglich. Eine Zahlungsbestätigung erhalten Sie am ersten Tag des Kurs-/Betreuungszeitbeginns. Der Platz ist erst nach Geldeingang fest gebucht.
Die HAPPY KIDS Agentur GbR behält sich vor, bei nicht pünktlicher Zahlung bei Monatsbeginn, die Betreuung sofort einzustellen bzw. den bestehenden Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Bei Kündigung des Vertrages laufen die Betreuungskosten, angelehnt an die Kündigungsfrist, weiter bis Vertragsende.
Sollte während der Probezeit festgestellt werden, dass der Kunde mit der Betreuerin nicht zufrieden ist, stellt die Agentur, je nach Auftragslage, einen Ersatz zur Verfügung.
Bei Kündigung eines Vertrages, auch während der Probezeit, werden die Betreuungskosten auch nicht anteilig zurück erstattet, da sich die Kosten (Krankenkasse, Versicherungen) für den Betreuer, nicht verändern.
11. Haftung
Die in der Tätigkeitszeit unserer freien Mitarbeiter entstehenden Schäden werden von der privaten Haftpflichtversicherung dieser getragen. Für Schäden, die in der Tätigkeitszeit eines freien Mitarbeiters entstehen, übernimmt HAPPY KIDS keine Haftung. HAPPY KIDS haftet nicht bei Verlust, Beschädigung und Diebstahl mitgebrachter Gegenstände.
12. Abschluss eines Arbeitsvertrages
Vermittelt die HAPPY KIDS einen bei der Agentur arbeitenden Betreuer an einen Kunden, so schließen Kunde, HAPPY KIDS und Betreuer eine Betreuungsvereinbarung für das/die zu betreuende Kind oder Kinder ab.
13. Vertraulichkeit
Dem Kunden ist untersagt über die von HAPPY KIDS vermittelte Arbeitskraft gewonnenen Kenntnissen zwecks einer Arbeitsvermittlung an Dritte weiter zu geben. Bei einer Zuwiderhandlung wird eine Vermittlungsprovision in Höhe von 150 EUR erhoben. Sowohl während der Zeit der Beschäftigung als auch nach deren Beendigung verpflichten sich alle Parteien zu Verschwiegenheit über alle Angelegenheiten die den persönlichen Lebensbereich und den geschäftlichen Bereich betreffen und ihrer Natur nach eine Geheimhaltung verlangen. Alle Betreuer haben eine Verschwiegenheitserklärung bei der Agentur unterschrieben.
14. Wirksamkeit
Die vollständige oder teilweise Nichtigkeit einzelner Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbedingungen. Anstelle der nichtigen Bestimmungen verpflichten sich die Vertragsparteien eine Ersatzregelung zu treffen und diese schriftlich festzuhalten.
15. Bezahlung
Die Babysitter werden bei einmaligen Betreuungseinsätzen am Ende der Betreuungszeit direkt abgerechnet. Babysitter, die über einen längeren Zeitraum gebucht werden, werden immer am letzten Tag in der Woche direkt abgerechnet, an denen Sie für den Kunden tätig sind. Als Berechnungsgrundlage verweisen wir auf den mitgeführten Stunden- bzw. Wochenzettel, der ebenso am Ende der Betreuung auch von dem Kunden zu unterzeichnen ist. Kursleiter und Betreuer werden am Ende des laufenden Monats abgerechnet. Als Berechnungsgrundlage verweisen wir auf den mitgeführten Stundenzettel, der ebenso am Ende des Monats auch von dem HAPPY KIDS zu unterzeichnen ist.