6.3 Umsetzung der Vorgaben der WRRL - Verschlechterungsverbot

Die Anmeldung erfolgt durch das Referat 16 für Bedienstete des MWU mit Einreichung des Fortbildungsantrages.

Für die nachgeordneten Dienststellen erfolgt die Anmeldung über die jeweilige Personalstelle/den jeweiligen Fortbildungsbeauftragten (FBA).

Gleiches gilt für die Bediensteten der Landkreise des Landes Sachsen-Anhalt über die jeweiligen Personalstellen.

Termin verschoben auf 22.10.2024 - Ort: LHW Magdeburg - Großer Saal

Umsetzung der Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie auf den wasserrechtlichen Vollzug- Umgang mit dem Verschlechterungsverbot

Beschreibung:

Das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot und Verbesserungs- bzw. Zielerreichungsgebot in die Praxis -
z. B. bei der Erteilung von wasserrechtlichenrlaubnissen/Befreiungen und Genehmigungen sowie in Zulassungsverfahren (Anlagengenehmigungen, Planfeststellungsverfahren usw.)

Verschlechterungsverbot nach Wasserhaushaitsgesetz; Hinweise für den wasserrechtlichen Vollzug
RdErl. des WIWU vom 27. März 2023 - 23.1-62250

  • Einführung in das Thema Verschlechterungsverbot – MWU (Herr Jansen)
  • Bearbeitung des Themas Verschlechterungsverbot zu nachfolgenden Themen:

           Abwassereinleitung - LVwA (Frau Pfund)

           Anlagengenehmigung/Gewässerausbau  - LVwA (Herr Fahlbusch Herr Wagner)

Dabei wird von je einem Beispiel aus (1) – (3) unter Zuhilfenahme der erarbeiteten Vollzugshilfen (siehe 1.) das Thema Verschlechterungsverbot umfassend besprochen.

Schulungsinhalte :

  • „Vorprüfung“/summarische Prüfung der Einhaltung des Verschlechterungsverbotes für einen der Fälle unter Nutzung des in den Vollzugshilfen enthaltenen Prüfschemas.
  • Erarbeitung einer Prognoseentscheidung anhand des „Vor“prüfungsformulars, ob eine Verschlechterung vorliegt oder nicht.
  • Vorstellung und Erläuterung einer Mustergliederung für einen Fachbeitrag (Der Fachbeitrag ist erforderlich, wenn die Vollzugsbehörde im Rahmen der „Vor“prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass eine tiefergehende Betrachtung für die Prognoseentscheidung erforderlich ist.)
  • Durchführung einer umfassenden Prüfung des Verschlechterungsverbotes und Formulierung einer abschließenden Prognoseentscheidung.
  • Durchführung einer Ausnahmeprüfung nach §31 (2) WHG

DozentIn: Frau Pfund und Herr Fahlbusch, LVwA / Herr Janssen, MWU

Ort: Achtung - die Veranstaltung findet im Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft, Großer Saal, Otto-von-Guericke-Str. 5 in Magdeburg statt!

Zielgruppe:

Mitarbeiter/-innen der Oberen Wasserbehörde und der Landesverwaltung und Mitarbeiter/-innen der Unteren Wasserbehörden, die im Rahmen des Verwaltungsvollzuges die Einhaltung des Verschlechterungsverbotes zu prüfen haben bzw. mit der Thematik konfrontiert werden.

Veranstaltung 6.3 Umsetzung der Vorgaben der WRRL - Verschlechterungsverbot
Nummer W-6-3-2024
Freie Plätze 10
Datum 22.10.2024 – 22.10.2024
Zeit 09:00 – 16:00
Ort Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft
Otto-von-Guericke-Str. 5
39104 Magdeburg
Raum Großer Saal
Kontakt Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt
Leipziger Straße 58
39112 Magdeburg
Tel. 03915673482
mwu.sachsen-anhalt.de
Anmeldeschluss 15.10.2024 01:00
Status Für Anmeldungen geöffnet
Nr. Datum Zeit Ort Beschreibung
1 22.10.2024 – 22.10.2024 09:00 – 16:00 Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Umsetzung der Vorgaben der WRRL - Verschlechterungsverbot