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112.2024 Rohbaumiete 21.06.2024 – 21.06.2024 Webinar auf Zoom 200.00 CHF Jetzt anmelden

Rohbaumiete

Die Rohbaumiete ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. Im Rechtsalltag ist sie insbesondere bei Mietverhältnissen über Geschäftsräume aber allgegenwärtig.

Der zweistündige Online-Kurs bietet die Gelegenheit, sich einen Überblick über die Rechtsprechung und die verschiedenen Auffassungen in der Fachliteratur zu verschaffen und Fragen vertieft zu erörtern.

Bei der Rohbaumiete überlässt die Vermieterin dem Mieter in der Regel das Mietobjekt im nicht ausgebauten Zustand. Kosten für Erstellung und Unterhalt des Endausbaus sind vom Mieter zu tragen.

Alternativ dazu werden bei Vertragsschluss bereits bestehende Ausbauten im Vertrag als Mieterbauten deklariert, um so die Unterhalts- und Erneuerungspflicht dieser Bauten auf den Mieter zu überwälzen. Vor dem Hintergrund des Mietrechts und der Rechtsprechung sind die Anforderungen an die Gültigkeit der Verschiebung von Unterhalts- und Erneuerungspflichten auf den Mieter in jedem Fall hoch. Auch wenn der Vertrag vom Wortlaut her eine Erstellungs- und Unterhaltspflicht des Mieters klar definiert, heisst dies noch nicht, dass dies auch in jedem Fall gültig vereinbart wurde

Kursbeschrieb:

Die wichtigsten Entscheide der Rechtsprechung werden analysiert, um darzulegen, was die Voraussetzungen für die Gültigkeit der Überwälzung der Pflichten zur Fertigstellung und Unterhalt des Mietobjekts sind. Dabei bleiben auch die verschiedenen Lehrmeinungen nicht unerwähnt, die teilweise stark von der Rechtsprechung abweichen. Zudem werden auch Fragen zu Rückbauverpflichtung und Übernahme von Mietereinbauten geklärt.

Schwerpunkte:

  • Definition der Rohbaumiete
  • Rechtliche Vorgaben
  • Rechtsprechung
  • Problematische Vertragsklauseln
  • Bedeutung des Schnittstellenbeschriebs
  • Rückbauverpflichtung
  • Strittige Forderungen
  • Beweislastverteilung

Teilnehmerkreis:

Der Kurs richtet sich an ImmobilienverwalterInnen, RechtsberaterInnen und Mitglieder der Schlichtungsbehörde sowie AnwältInnen mit dem Spezialgebiet Geschäftsraummiete.