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Die vorzeitige Rückgabe des Mietobjekts

Auf dem Wohnungsmarkt werden Wohnungen oft per sofort angeboten, ein rascher Auszug aus der bisherigen Wohnung kann aber aus anderen Gründen geboten sein. Für die Vermieterschaft stellt sich die Frage, wie sie dabei korrekt vorzugehen hat.

Grundsätzlich kann ein Mietverhältnis von beiden Parteien nur unter Einhaltung von Kündigungsfristen und –terminen aufgelöst werden. Bis dahin gelten alle Rechten und Pflichten, insbesondere auch die Pflicht des Mieters zur Mietzinszahlung, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Mietobjekts. Unter gewissen Voraussetzungen kann der Mieter / die Mieterin die Mietsache aber vorzeitig zurückgeben, d.h. ohne die Kündigungsfristen und –termine einhalten und ohne den Mietzins weiter bezahlen zu müssen. Der erfolgreiche Einsatz dieser Möglichkeit ist jedoch nicht ohne Tücken. Muss die Vermieterschaft bzw. Verwaltung jeden ausserterminlichen Auszug und jeden gestellten Ersatzmieter akzeptieren?

Kursbeschrieb

Der Halbtageskurs verschafft einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen der vorzeitigen Rückgabe des Mietobjekts und befähigt die Teilnehmenden auf Mieter- und Vermieterseite, bestehende Fallstricke im Zusammenhang mit dem vorzeitigen Auszug aus dem Mietobjekt zu vermeiden.

Schwerpunkte

  • Begriff und gesetzliche Grundlagen
  • Korrektes Vorgehen
  • Mitteilung an Vermieterschaft
  • Prüfung durch Vermieterschaft
  • Vorzeitige Rückgabe
  • Anforderungen an ErsatzmieterInnen
  • Ablehnung von ErsatzmieterInnen durch Vermieterschaft
  • Folgen der vorzeitigen Rückgabe für VermieterInnen und MieterInnen
  • Rückgabe des Mietobjekts
  • Mietzins, Haftung und Mietzinsanpas­sungen
  • Übernahme von Änderungen des Vormieters/der Vormieterin

TeilnehmerInnen

Der Kurs richtet sich an MieterInnen, Beratungsstellen, ImmobilienverwalterInnen, RechtsberaterInnen, Mitglieder der Schlichtungsbehörde. Mietrechtliche Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.