Die Bewilligung für die Zentrale Zollabwicklung (ehemals „Einzige Bewilligung“) ist für international agierende Unternehmen von Bedeutung, die ihre Kunden nicht nur von ihrem deutschen Geschäftssitz aus beliefern, sondern auch von Betriebsstätten in anderen EU-Mitgliedstaaten. Neben Ausfuhrmeldungen sowie Meldungen in den Besonderen Verfahren lassen sich auch Importe im deutschen ATLAS-System anmelden.
Sie wollen europaweit Ihr Zoll-Know-How an einem Standort bündeln und ihre Zollabwicklung mitgliedstaatenübergreifend über ATLAS steuern? Sie wollen in diesem Zuge einheitliche Zollprozesse etablieren? Dann erhalten Sie in diesem Seminar wertvolle Inspirationen.
Kernidee der zentralen Zollabwicklung ist, dass das Unternehmen nur noch mit einer Zollstelle, der „überwachenden Zollstelle“ kommuniziert. Diese stimmt alles Weitere mit den übrigen Zollstellen ab, z.B mit der Ausfuhrzollstelle am Gestellungsort und der Ausgangszollstelle an der Grenze. Lernen Sie in 90 Minuten, welche Chancen in einer Zentralen Zollabwicklung liegen und wie Sie Ihre Bewilligung für genehmigungs- und lizenzfreie Waren nutzen können. Sofern verbrauchsteuerpflichtige Waren im Rahmen der Bewilligung im Steueraussetzungsverfahren ausgeführt werden sollen, sind die verbrauchsteuerrechtlichen Bestimmungen der beteiligten Mitgliedstaaten zu beachten und einzuhalten.
Kurs | Zentrale Zollabwicklung - Chancen für Ihre Zollprozesse in Europa |
Freie Plätze | 7 |
Datum | 21.11.2024 – 21.11.2024 |
Zeit | 10:00 – 11:30 |
Preis | EUR 150,00 |
Ort | MS Teams Online |
Status | Gestartet, Einstieg noch möglich |
Kontakt | AEB SE Sigmaringer Str. 109 70567 Stuttgart Tel. 0711 72842 0 www.aeb.com |
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