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Während vielen Jahren ist der für die Festsetzung des Mietzinses massgebende Referenzzinssatz für Hypotheken auf den heutigen Stand von 1,25% gesunken. Nun ist dieser auf 1.5% angestiegen. Vermietende haben damit je nach Umständen die Möglichkeit, den Mietzins zu erhöhen. Der Kurs zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen eine Mietzinserhöhung möglich ist und welche Einreden gegen eine Erhöhung des Mietzinses erhoben werden können. Den Schwerpunkt legen wir auf den Anpassungsgrund der Referenzzinssatzerhöhung sowie die Frage nach dem maximal zulässigen Ertrag und wir befassen uns mit dem Zusammenspiel von relativer und absoluter Methode.
Der Kurs richtet sich an Immobilienverwalter*innen, Rechtsberater*innen, Mitglieder der Schlichtungsbehörde und Rechtsanwält*innen. Allgemeine mietrechtliche Kenntnisse werden vorausgesetzt.