23-57094 Der Betriebsrat und das Streikrecht

 

14.09.-15.09.2023
Nr. 23-57094
Benedikt Hopmann

Betriebsräte unterliegen der Friedenpflicht. Konkretisiert wird dies im § 74 des Betriebsverfassungsgesetzes (bzw. in entsprechenden Regelungen der Personalvertretungsgesetze), der sie dazu verpflichtet, Maßnahmen des Arbeitskampfes zu unterlassen. Das bedeutet, sie dürfen in ihrer Rolle als Betriebs- oder Personalrat nicht zum Streik aufrufen.

Anders sieht es jedoch aus, wenn sie die Rolle wechseln, also den "Betriebsrats-Hut" ab- und den "Gewerkschafts-Hut" aufsetzen. Demnach können auch Beschäftigte, die im Betriebsrat sind, sich an Aktivitäten des Arbeitskampfes beteiligen und an einem Streik teilnehmen sowie auch dazu aufrufen.

Im Seminar werden diese Fragen genauer untersucht:

  • Welche Rechte haben Betriebsräte im Zusammenhang mit Streiks?
  • Was müssen sie beachten?
  • Was tun bei verbotenen Streiks? Was ist nach der herrschenden Meinung verboten?  
  • Welche Auswirkungen hat ein Streik auf die betriebliche Mitbestimmung, z.B. bei personellen Maßnahmen?

 

Teilnahmebeitrag:
Seminargebühr 390,00 Euro   nebst
Tagungsverpflegung 90,00 Euro zzgl. 19% MwSt.(obligatorisch)

 

Seminar 23-57094 Der Betriebsrat und das Streikrecht
Nummer 23-57094
Datum 14.09.2023 – 15.09.2023
Preis EUR 390,00
Ort Arbeit und Leben Berlin-Brandenburg gGmbH
Lorenzweg 5
12099 Berlin
Kontakt Arbeit und Leben Berlin-Brandenburg gGmbH
Lorenzweg 5
12099 Berlin
Tel. 030 5130192 12
www.berlin.arbeitundleben.de
Nr. Datum Zeit Leiter*in Ort Beschreibung
1 14.09.2023 09:00 – 17:00 Arbeit und Leben Berlin-Brandenburg gGmbH 23-57094 Der Betriebsrat und das Streikrecht
2 15.09.2023 09:00 – 17:00 Arbeit und Leben Berlin-Brandenburg gGmbH 23-57094 Der Betriebsrat und das Streikrecht